Verkehrsrecht - Anwalt in Mainz-Gonsenheim


Anwalt Verkehrsrecht Mainz

Rechtsanwalt Thorsten Jawinski


Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Mainz-Gonsenheim

Seit meiner meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2004 bin ich im Rechtsgebiet Verkehrsrecht tätig:


Nach einem Verkehrsunfall kümmere ich mich für meine Mandanten um die Schadensregulierung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Bestehen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, mache ich diese Ansprüche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich geltend. [ mehr ]




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Anwalt Verkehrsrecht Mainz

Rechtsanwalt Thorsten Jawinski


Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Mainz-Gonsenheim

Seit meiner meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2004 bin ich im Rechtsgebiet Verkehrsrecht tätig:


Nach einem Verkehrsunfall kümmere ich mich für meine Mandanten um die Schadensregulierung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Bestehen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, mache ich diese Ansprüche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich geltend. [ mehr ]


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Rechtsgebiet Verkehrsrecht:


Zu meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht gehören insbesondere die folgenden Bereiche:

 

  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall [ mehr ]
  • Schadensregulierung mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall bei Personenschaden [ mehr ]
  • Erstattung von Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Gutachterkosten etc.
  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung

 


Bitte beachten Sie, dass es auch Bereiche im Rechtsgebiet Verkehrsrecht gibt, in denen ich nicht anwaltlich tätig bin. Hierzu gehören unter anderem Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Alkohol am Steuer.

Rechtsgebiet Verkehrsrecht:


 

  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall [ mehr ]
  • Schadensregulierung mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld bei Personenschaden [ mehr ]
  • Erstattung von Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Gutachterkosten etc.
  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung



Bitte beachten Sie, dass es auch Bereiche im Rechtsgebiet Verkehrsrecht gibt, in denen ich nicht anwaltlich tätig bin. Hierzu gehören unter anderem Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Alkohol am Steuer.

Schadensersatz:

Wird ein Fahrzeug durch einen Verkehrsunfall beschädigt, können dem Eigentümer des Fahrzeuges Schadensersatzansprüche gegen den Fahrer / Halter des gegnerischen Fahrzeuges sowie dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zustehen. Zu den Schadensersatzansprüchen gehören nicht nur die anfallenden Reparaturkosten, sondern unter Umständen auch eine Wertminderung, die Kosten für einen Leihwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten oder die Kosten für einen Gutachter. Trifft den Fahrer ein Mitverschulden am Unfall, erfolgt in den Regel nur eine anteilige Erstattung der Ansprüche durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung.

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Schmerzensgeld:

Wenn bei einem Verkehrsunfall der Fahrer oder ein sonstiger Fahrzeuginsasse verletzt wird, können Ansprüche auf Schmerzensgeld gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen. Gesetzliche Regelungen zur Höhe des Schmerzensgeldes gibt es nicht. Entscheidend ist die Art und der Umfang der erlittenen Verletzung. Im Vergleich zu den USA sind die Schmerzensgelder, die deutsche Gerichte Unfallopfern zusprechen, vergleichsweise gering.

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